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 Regeln für die Gilde

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BeitragThema: Regeln für die Gilde   Regeln für die Gilde Icon_minitimeSa Aug 14, 2010 9:56 am

Regeln

§1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da, keinesfalls umgekehrt. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahmen zum Wohle der Gilde zu definieren.


§2. Wir erwarten das die allgemeinen Bestimmungen von Blizzard bezüglich Verhalten (und der Namensgebung) im Spiel und den Foren (mit Gildennamen gekoppelt) eingehalten werden. Exploits und Hacks werden nicht gestattet und führen zu sofortigem Disband aus der Gilde.


§3. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.


§4. Gildenleitung
Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenleiter (§4.1) sowie vier Gildenräten (§4.2). Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch.

§4.1. Der Gildenleiter leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Er besitzt absolute Entscheidungsgewalt.

§4.2. Weiters besteht die Gildenleitung aus vier Gildenräten die vom Gildenleiter bestimmt (oder alternativ zur Wahl ausgeschrieben) werden. Die Gildenräte haben den Gildenleiter sowohl in beratender, als auch ausführender Weise zu unterstützen.


§5. Zweit-Charaktere
Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde inviten zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt. Ausgenommen hiervon sind Gildenbankcharaktere die unter der Verwaltung der Gildenleitung stehen.

§5.1. Zweit-Charaktere in anderen Gilden bedürfen der Genehmigung durch die Gildenleitung.


§6. Forum
Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren.


§7. Guildtabard
Jedes Mitglied sollte seinen Guildtabard tragen sofern es möglich und zumutbar ist, da er nebem dem Guildtag das Kennzeichen der Gilde ist.


§8. Aufnahme neuer Mitglieder
Bewerber müssen das am Portal zur Verfügung gestellte Formular ausgefüllt abschicken. Sie werden dann von einem Mitglied des hod-freiheit Teams (Siehe §14) kontaktiert und über den Status ihrer Bewerbung informiert und gegebenenfalls nach weiteren Gesprächen als Anwärter invitet. Die Anwärter-zeit beträgt mindestens 4 Wochen in der der Anwärter von einem Soldaten intensiv betreut wird. Nach der Anwärter-zeit berät die Gildenleitung über eine Vollaufnahme als Rekrut, eine Verlängerung oder den Disband aus der Gilde. Rekruten aus anderen Spielewelten dürfen mit einer bevorzugten Behandlung bei der Aufnahme in die World of Warcraft Gilde rechnen. Ausschlaggebend ist der verbrachte Zeitraum als aktiver Rekrut. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Gildenleitung.

§8.1. Ein Soldat ist ein erfahrenes Mitglied der Gilde der seinen Rekrud über die komplette Rekruten-zeit begleitet. Dies beinhaltet die Einführung in das Gildenleben, Erklärung der Gildenregeln, weitergabe üblicher Abläufe, Unterstützung bei den ersten Raids, Beantwortung von Fragen. Ein Rekrut wird von der Gildenleitung einem Soldaten zugewiesen.


§9. Events, Eventpflicht,
Mittwoch, Freitag und Sonntag sind Eventtage. Raids starten um 19:30. Die Anmeldung zu den Raids erfolgt über einem Team-Chef und wird jeweils um 17:00 beendet.

§9.1. An Eventtagen herrscht Eventpflicht. Das bedeutet, dass jeder der online ist, an den Gildenraids teilnehmen muss. An anderen Tagen können auch sogenannten FFA Raids durchgeführt werden, deren Teilnahme allerdings freiwillig ist.

§9.2. Events werden vom Event Team (Siehe §13) geleitet. Das Event-Team ist in allen Raidangelegenheiten weisungsbefugt.

§9.3. Class Leader (Siehe §12) sind in Absprache mit dem Event Team gegenüber ihren Klassenmitgliedern weisungsbefugt.

§9.5. Alle Mitglieder haben mit ihrem Main-Charakter, in einer Speccung die ihres bei Gildeneintritt gewählten Hauptaufgabenbereichs (Heiler, Tank, Melee-Damage Dealer, Caster-Damage Dealer) entspricht, bei dem Event zu erscheinen. Ein Wechsel des Hauptaufgabenbereichs ist nach §10.4 möglich. Vorübergehende Ausnahmen bezüglich Speccung und Charakter können vom Event Team getroffen werden.


§10. Main-Charakter Wechsel
Rekruten und Soldaten haben die Möglichkeit bei der Gildenleitung einen Main-Charakter Wechsel zu beantragen.

§10.1. Der neue Main-Charakter muss mindestens den Level des bisherigen Main-Charakter erreicht haben.

§10.2. Die Gildenleitung hat die Möglichkeit weitere contentrelevante Vorraussetzungen zu nennen. (z.B.: Keys, Factions, usw.)

§10.3. Nach einem erfolgten Main-Charakter Wechsel gilt eine dreimonatige Sperre für einen weiteren Wechsel.

§10.4. Als Main-Charakter Wechsel gilt ebenfalls, wenn man durch ein Umspeccen seinen Hauptaufgabenbereich (Heiler, Tank, Melee-DD, Caster-DD) wechselt. Derartige Wechsel müssen ebenfalls von der Gildenleitung genehmigt werden.


§11. Inaktivitäts Regelung
Rekruten die am aktiven Gildengeschehen nicht mehr teilnehmen können, haben die Möglichkeit in einen Inaktivitäts-Status zu wechseln. Dieser Status ist für Mitglieder gedacht die keine Zeit für das aktive Gildenleben (und damit Gildenevents) mehr aufbringen können. Sinn und Zweck der Inaktivität ist aber keine Event-Befreiung trotz weiterem aktiven WoW-Spielens. Ob und zu welchen Umständen eine Rückkehr aus der Inaktivität möglich ist entscheidet die Gildenleitung. Aus folgenden Gründen kann der Inaktivitäts-Status von der Gildenleitung verliehen werden:

§11.1. Die jeweilige Soldaten geben seine Inaktivität der Gildenleitung bekannt.

$11.2. Durchrechnungszeitraum
Wenn ein Mitglied zwei Monate in Folge unter 25% Raidanwesenheit fällt. In Ausnahmesituationen, falls der Gildenleitung entsprechende Gründe vorgelegt wurde, kann dieser Paragraph aufgeschoben werden. Ausgenommen von dieser Regel sind natürlich Aspiranten, kürzlich aufgenommene beziehungsweise wieder aktivierter Soldat.

§11.3. Aufgrund eines Beschlusses der Gildenleitung.


§12. Class Leader
Jede Klasse wird von einem Class Leader betreut.

Class Leader sind aktive und erfahrene Soldaten die die Event-bezogene Betreuung ihrer Klasse übernehmen. Auf Events stellen sie das Bindeglied zwischen Event Team und ihren Klassenmitgliedern dar und sind in Absprache mit dem Event Team auch weisungsbefugt. Ihr Aufgabenbereich erschließt sich von der Weitergabe klassenrelevanter Taktiken, Beratung von Klassenmitgliedern bis hin zu dem Ziel, dass das Potential der Klasse bestmöglich ausgeschöpft wird. Die Class Leader werden von der Gildenleitung ernannt.


§13. Event Team
Das Event Team kümmert sich um die Abwicklung der Gilden-Events. Das schließt das Ausarbeiten von Taktiken, sowie die aktive Raidleitung ein. Das Event Team ist bei Gildenraids weisungsbefugt. Die Mitglieder des Event Teams werden von der Gildenleitung ernannt.


§14. Der Inhalt der Gildenkassa wird zum Wohle der Gilde genutzt und zwar in einem von der Gildenleitung festgelegten Rahmen. Die Verwaltung der Gildenkassa obliegt dem Gildenleiter (§4.1) oder vom Gildenleiter befugten Mitgliedern.


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